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Sie tragen eine umfassende Verantwortung für Ihr Bauvorhaben. Nach der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10. Juni 1998) sind Sie verpflichtet, bestimmte baustellenspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase zu treffen. Die Pflichten der Arbeitgeber, für die Sicherheit ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen, bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.
Ihre Pflicht als Bauherr, für die Sicherheit und Gesundheit auf Ihrer Baustelle zu sorgen, können Sie gemäß §4 BaustellV jedoch auch an einen nach RAB 30 zertifizierten SiGe-Koordinator deligieren (nicht zu verwechseln mit dem beauftragten Dritten!).
Wir bieten Ihnen hier folgende Leistungen an:
SiGe-Koordination in der Planungsphase (u.a. Analyse der Entwurfsplanung des Ingenieurs/Architekten auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte und Aufzeigen von Schwachstellen)
Zu diesem frühen Zeitpunkt kann dem Bauherrn bereits viel Geld und Ärger in der
Ausführungsphase eingespart werden! Beispiele: Baustopp durch
Altlastenentdeckung; gemeinsame Nutzung und damit nur einmalige in
Rechnungsstellung von Sicherheits- und
Baustelleneinrichtungen etc.
Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Grundlage der
vorgenommenen Analyse in Abstimmung mit den zuständigen Behörden
Zusammenstellen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere
Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Planes und der Baustellenordnung in der
Ausführungsphase.
Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen vom Auftraggeber beauftragten
Unternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten
Welche Maßnahmen für Ihr Bauvorhaben zutreffen, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Sie können aber auch uns anrufen und Ihr Anliegen kurz schildern.
|
Arbeitnehmer |
Umfang und Art der Arbeiten |
Vorankündigung |
Koordinator |
SiGe-Plan |
Unterlage |
|
eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
nein |
nein |
nein |
nein |
|
eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten |
nein |
nein |
nein |
nein |
|
eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
nein |
nein |
nein |
|
eines Arbeitgebers |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
nein |
nein |
nein |
|
mehrerer Arbeitgeber |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
nein |
ja |
nein |
ja |
|
mehrerer Arbeitgeber |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
mehrerer Arbeitgeber |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja |
ja |
ja |
ja |
|
mehrerer Arbeitgeber |
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja |
ja |
ja |
ja |
Ingenieurbüro Dipl.-Ing. K. Sauter · Zehntstr. 8 · D-76316 Malsch · Tel.: 07246 / 942960 · Fax: 07246 / 942961 · E-Mail: info [at] ibSauter [ . ] de · www.ibSauter.de
Die allgemeinen Grundsätze nach
§4 des Arbeitsschutzgesetzes
sind insbesondere:
Berücksichtigung von Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse